1979 riefen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und chronischen Krankheiten den Dachverein ins Leben. Sie haben damit ein Aktionsbündnis geschaffen und bringen mit- und füreinander sozialpolitische Interessen zur Sprache.
1994 wurde in unser Grundgesetz der Satz eingefügt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Artikel 3 Abs.3 Satz 2).
1999 trat das Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz in Kraft.
Seit dem 1. Mai 2002 haben wir ein Bundesgleichstellungsgesetz.
Der Kampf um Gleichstellung geht weiter.
Ende Mai 2006 erfolgte die Namensänderung in Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V. (LV Selbsthilfe Berlin).