Pressekontakt:
Hartwig Eisel
(für Pressearbeit verantwortliches Vorstandsmitglied)
E-Mail an Hartwig Eisel
08. April 2010:
Auf der turnusmäßigen Mitgliederversammlung am 25.03.2010 haben die Mitglieder der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V. einen neuen Vorstand gewählt. Neuer Vorsitzender ist Hartwig Eisel, bisher stellvertretender Vorsitzender. Der bisherige Vorsitzende, Dr. Manfred Schmidt, wurde zum Ehrenvorsitzenden ernannt. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Margret Dontsch-Lange, Daniel Fischer, Hildegard Gramatzky und Ingo Schellberg arbeiten auch im neuen Vorstand mit. Der bisherige Schatzmeister, Dietmar Gasch, gehört dem Vorstand nicht mehr an. Des Weiteren wurden mit Andreas Ivangean und Andreas Kuhnert zwei junge Menschen gewählt. Damit ist eine merkliche Verjüngung des Vorstandes eingetreten.
Die gewählten Vorstandsmitglieder werden sich alsbald treffen, um satzungsgemäß die Aufgaben zu verteilen. Sie haben sich vorgenommen, den Kurs des Dachverbandes der Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen als gewichtiges Sprachrohr in der Berliner Politik für und mit Menschen mit Behinderung kontinuierlich und mit dem bekannten Nachdruck fortzuführen. Der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V., die im vergangenen Jahr den 30. Gründungstag feierlich begehen konnte, gehören gegenwärtig 60 Organisationen von Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten sowie ihrer Angehörigen als ordentliche Mitglieder und eine Organisation als außerordentliches Mitglied an. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.lv-selbsthilfe-berlin.de.
Hartwig Eisel
(Vorsitzender)
1564 Zeichen - Belegexemplar erbeten
Download: Neuer Vorstand bei der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V.29. Mai 2009:
Im Mai 1999 ist das Gesetz zu Artikel 11 der Verfassung von Berlin (Herstellung gleicher Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung), kurz Landesgleichberechtigungsgesetz, verabschiedet worden. Es war so das erste Landesgesetz dieser Bestimmung noch eine ganze Weile vor dem entsprechenden Bundesgesetz. Nun, 10 Jahre später, war eine gute Gelegenheit, Bilanz zu ziehen Der Fachbereich Behindertenpolitik in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales lud am 28. Mai in den Wappensaal des Roten Rathauses zu einer Fachtagung ein. Viele Gäste erschienen, doch der Wappensaal war nicht ganz gefüllt.
Nachdem die bisherige Leiterin des erwähnten Fachbereichs, Annette von Lersner-Wolff, als Moderatorin die Gäste begrüßt hatte, unter denen sich die Fachsenatorin, drei Bezirksbürgermeisterinnen sowie einige Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, der Vorsitzende des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung, die Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung von Berlin und Brandenburg und viele Bezirksbeauftragte befanden, ergriff die Senatorin, Frau Dr. Heidi Knake-Werner, das Wort. Sie stellte sogleich den Bezug zum 60-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes her. Die Erweiterung des § 3 des Grundgesetzes durch den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" im Jahre 1994 war eine frühe Initialzündung für eine entsprechende Änderung der Verfassung von Berlin und zur Entwicklung des Landesgleichberechtigungsgesetzes. Die Senatorin würdigte zugleich den aktiven Anteil der Organisationen von Menschen mit Behinderung bei der Schaffung und Umsetzung des Gesetzes. Mit Verweis auf die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen leitete sie sogleich neue Aufgaben und Perspektiven der Politik, der Verwaltung und der betroffenen Menschen ab.
Senatorin Dr. Heidi Knake-Werner bei ihrer Ansprache; Foto: Britta Fischer>
Als einer derjenigen, die maßgeblich an der Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes gewirkt haben, ergriff Martin Marquard, seit 2000 Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung, das Wort. Er spannte den historischen Bogen noch weiter, und zwar bis in die 1980erjahre. Damals hatten betroffene Menschen im Westteil Berlins gegen Diskriminierung und für mehr Barrierefreiheit demonstriert. "In dieser Situation wirkte ein Ereignis in den USA auf uns Betroffene wie eine Initialzündung: Die Verabschiedung des Americans with Disabilities Act (ADA) 1990, eines umfassenden Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetzes für Menschen mit Behinderung."
Eindringlich beschrieb Martin Marquard, wie die Vertreter der Menschen mit Behinderung hartnäckig darum rangen, das Verfassungsgebot endlich in ein verbindliches Gesetz zu fassen. Als die damalige Senatorin für Soziales, Dr. Beate Hübner, 1996 die Absicht verkündete, gesetzgeberisch in dieser Hinsicht aktiv werden zu wollen, brachten sich verschiedenen Organisationen der Menschen mit Behinderung sogleich mit Hinweisen, Vorschlägen und Forderungen und sogar einem eigenen Gesetzentwurf ein. "Für uns Menschen mit Behinderung stand fest: Ein solches Gesetz kann nur mit uns gemeinsam formuliert werden. Wir arbeiteten Forderungen und Vorschläge aus und suchten den Dialog mit den politisch Verantwortlichen, der jedoch zunächst nicht wirklich zustande kam."
In zähem Ringen war bis März 1999 eine akzeptable Gesetzesvorlage zustande gekommen, der allerdings vom Hauptausschuss noch einmal "entschärft", verwässert wurde. "Wir lehnten daraufhin das Gesetz ab, und viele Menschen mit Behinderung - ich eingeschlossen - verfolgten die Abstimmung im Plenarsaal des Abgeordnetenhauses am 29. April 1999 mit einer schwarzen Armbinde. Wir brachten damit sichtbar zum Ausdruck, dass wir das Gesetz in der Form, wie es beschlossen wurde, nicht gewollt haben", beschrieb Marquard die damalige Situation.
Doch die Menschen mit Behinderung in Berlin gaben nicht auf und versuchten, das Beste aus dem Gesetz zu machen. Der neu gebildete Landesbeirat für Menschen mit Behinderung unterbreitete dem Senat den Vorschlag, Herrn Marquard zum Landesbeauftragten zu berufen. Dieser Vorschlag wurde auch angenommen. Martin Marquard beschrieb dann seine Bemühungen, sein Aufgabenprofil in allen Senatsverwaltungen bekannt zu machen. Als sehr wirksam und hilfreich beschrieb er die Einsetzung von Arbeitsgruppen "Menschen mit Behinderung" bei allen Senatsverwaltungen, die ganz konkrete Themen behandeln und Vorschläge erarbeiten. Maßgeblich für ihn ist die enge Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat und den Bezirksbeauftragten.
Im September wird Martin Marquard aus dem Amt scheiden. Er kann auf reichlich 9 Jahre erfolgreichen und fruchtbaren Wirkens zurückblicken. Alle seine Nachfolger werden sich an ihm messen lassen müssen. Für die Verwaltung fasste Volkhard Schwarz, der erst im Juni das Amt von Frau von Lersner-Wolff übernommen hat, die Entstehungsgeschichte des Gesetzes unter gesetzgeberischen Aspekten zusammen. Schon 1992 hatte der Senat seine "Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt" verabschiedet. Nachdem 1995 das Benachteiligungsverbot in Artikel 11 der Verfassung von Berlin verankert worden war, gab es in der Verwaltung mannigfaltige Überlegungen, wie das Verfassungsgebot zweckmäßig in eine gesetzliche Form gegossen werden könne. Es stellte sich heraus, dass die Umsetzung Auswirkungen auf viele andere Gesetze haben würde - z. B. auf das Baugesetz, das ÖPNV-Gesetz, das Schul- und Hochschulgesetz, die Gaststättenverordnung. So bot sich ein Artikelgesetz an, wobei das eigentliche Landesgleichberechtigungsgesetz einen eigenen, den Artikel 1 bildete und die anderen Artikel die Änderungen bzw. Ergänzungen in anderen Gesetzen enthalten.
Als besondere Errungenschaften des Gesetzes stellte Herr Schwarz die Anerkennung der Gebärdensprache der Gehörlosen, das Verbandsklagerecht und die Regelung bei der Vertretung der Menschen mit Behinderung heraus. Beispielhaft ging er auf die beiden Fälle ein, die bisher nach dem § 15 "Außerordentliches Verbandsklagerecht" behandelt worden sind. Seit Inkrafttreten ist das Gesetz bereits vier Mal novelliert worden, das heißt, es ist angepasst und teilweise verbessert worden.
Dr. Manfred Schmidt, Vorsitzender des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung und der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V., hob gleich zu Anfang seines Beitrags hervor, dass das Berliner Gesetz das beste unter den Gleichstellungsgesetzen für Menschen mit Behinderung in Deutschland sei. Die Vertretungsorgane - Landesbeirat und Bezirksbeiräte, Landesbeauftragter und Bezirksbeauftragte - sind mit weitreichenden Befugnissen und Mitgestaltungsmöglichkeiten ausgestattet. Der Landesbeauftragte kann nicht ohne Zustimmung des Landesbeirats berufen werden. Der Landesbeirat unterhält mehrere thematische Arbeitsgruppen, in denen auch Nichtmitglieder des Beirats mitarbeiten. Zu den Sitzungen des Beirats werden zu bestimmten Themen Politiker und Verwaltungsmitarbeiter eingeladen und eingehend befragt. Als Themenbeispiele benannte Dr. Schmidt: "Probleme der Versorgung behinderter Menschen in Krankenhäusern und bei Ärzten - dazu hatten wir den Gesundheitsstaatsekretär Dr. Hoff eingeladen -, die Einrichtung von Pflegestützpunkten, das Mobilitätskonzept des Senats, das Fallmanagement, die Konzeption zum Beschwerdemanagement, die Gemeinsamen Servicestellen der Rehaträger, die Kindergeldabzweigung , die Versorgung chronisch kranker Menschen, Shared Space und anderes mehr."
In Erwartung der Veranstaltung: Dr. Manfred Schmidt (Landesvereinigung Selbsthilfe), Thomas Geißler, Thomas Zander (stehend; beide Gehörlosenverband Berlin), Martin Marquard (Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung); Foto: Britta Fischer
Stellvertretend für ihre Kolleginnen und Kollegen umriss Beatrix Beese, seit Juli 2008 Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung in Steglitz-Zehlendorf, ihren Aufgabenkreis.
In der anschließenden Diskussion gab es aus dem Publikum viel Zustimmung zur Wirkung, die das Landesgleichberechtigungsgesetz in den 10 Jahren entfaltet hat. Gleichwohl gab es auch Kritik daran, dass sich nicht alle Behörden daran halten. "Wie konnte es zugelassen werden, dass ein Stararchitekt im Neuen Museum sämtliche Anforderungen an Barrierefreiheit für sehbehinderte Menschen vernachlässigt?" fragte empört der stark sehbehinderte Architekt Klaus Wüstermann nach.
Rainer Kluge, Martin Marquards Kollege aus dem benachbarten Bundesland Brandenburg, bemerkte, dass er neidisch sei auf das Berliner Gleichstellungsgesetz, und fragte nach, welche Gestaltungsmöglichkeiten es in Berlin gäbe, um über Gesetzesnovellen Verbesserungen zu erreichen. Neben den Vorschlägen aus dem Landesbeirat und aus der Verwaltung gibt es auch den Rat der Bürgermeister. So wurde zum Beispiel der Auftrag der Bezirksverordnetenversammlung von Charlottenburg-Wilmersdorf an das Bezirksamt, sich im Rat der Bürgermeister für eine gesetzliche Verankerung der bezirklichen Beiräte für Menschen mit Behinderung einzusetzen, von diesem aufgegriffen und in der Gesetzesnovelle von 2006 verwirklicht.
Es wurde klar, dass dank der Mitwirkung vieler Menschen aus einem Gesetz, das am Anfang mit vielen Vorbehalten belastet war, ein lebendiges demokratisches Instrument geworden ist.
Hartwig Eisel
05. Dezember 2008
Die Sendung "Harry hilft" bei TV Berlin thematisierte diese Frage im Anschluss an eine Berollung/Begehung des Weihnachtsmarkts vor dem Schloß Charlottenburg.
Aber sehen Sie selbst ...
11. Juni 2008
Die Ergebnisse einer Berollung/Begehung der Oranienburger Straße waren Thema der Sendung "Harry hilft" bei TV Berlin.
Aber sehen Sie selbst ...
06. Mai 2007
Anlässlich des Europaweiten Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung nahm die LV Selbsthilfe Berlin das facettenreiche Thema Integration ins Visier. Im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung im Berliner Rathaus am 04. Mai bildeten dabei die Lebensabschnitte Bildung, Beruf und Alter thematische Schwerpunkte.
Aus organisatorischen Gründen stand der Beitrag von Reinhard Kirchner (LAGH Selbsthilfe Bayern) am Beginn der Veranstaltung. Er referierte zu den speziellen Problemen von Menschen mit Behinderung im Alter und stellte in diesem Zusammenhang die Frage: "Sind Altenpolitik und Versicherungen darauf eingestellt?". Kirchner forderte, die Gesellschaft müsse sich endlich angemessen auf die speziellen Anforderungen älterer Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung vorbereiten. Beispielsweise seien Einrichtungen für geistig Behinderte - trotz des allseits diskutierten demographischen Wandels - in keiner Weise auf ihre immer älter werdenden Bewohner und die damit einhergehenden Probleme ausgerichtet. Auch die Mehrzahl an unterschiedlichen Leistungsgesetzen sowie die Zuständigkeitsklärung unter den Kostenträgern verursache hier Schwierigkeiten. Kirchner beklagte, dass alte Menschen bei der Konzeption von Fördermöglichkeiten für Behinderte weitgehend außen vor blieben. Auch verwies er darauf, dass die Leistungsträger häufig eine Förderung alter Menschen ablehnten mit der Begründung, dass diese - z.B. wegen einsetzender Demenz - keine Erfolgsaussichten hätten. Dies sei völlig inakzeptabel. Gerade alten Menschen müsse - eben gerade angesichts des demographischen Wandels - die selbstbestimmte Teilhabe in unserer Gesellschaft ermöglicht werden. Auch als alter Mensch habe man schließlich Ansprüche wie etwa ins Kino oder Restaurant zu gehen, mobil zu sein und neue Medien uneingeschränkt nutzen zu können. Unerläßlich, so mahnte Kirchner außerdem an, sei die gesetzliche Regelung der Teilhabe alter Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung am gesellschaftlichen Leben, z.B. durch das neue Pflegeversicherungsgesetz. Hierzu gebe es bislang noch keine zufrieden stellenden Vorgaben. Es könne nicht angehen, dass Menschen ab dem 65. Lebensjahr als Pflegefall betrachtet würden und sich für Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe kaum ein Kostenträger finden lasse. Als spezielle Problematik von Menschen mit Behinderung im Alter bezeichnete Kirchner die zunehmende Isolierung: " Wenn keine Kommunikationsmöglichkeiten vorhanden sind, dann vereinsamen die Menschen". Bei der Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten bestand Kirchner nachdrücklich auf die Einbeziehung der Selbsthilfeorganisationen, da nur sie allein über die nötige Fachkompetenz verfügten. Wie könne man also im späteren Lebensalter Integration leisten? Notwendig sei ein lebenslanges Konzept der Integration, das eben nicht Menschen ab einem bestimmten Alter von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausschließe. Er zitierte hierzu den Schauspieler Dr. Peter Radtke, selbst Rollstuhlnutzer: "Der Sinn des Lebens ist, gelebt zu werden." Verstehen basiere auf Erfahrung. Und wenn behinderten Menschen nicht mehr die Möglichkeit gegeben werde, vielfältige Erfahrungen und Kontakte zu machen, dann könnten sie auch nicht integriert werden.
Zum Thema "Integration ins Arbeitsleben" setzte Dr. Gisela Schwiers (Integrationsfachdienst) einleitend kurz die Unterschiede von Integration und Segregation (Aussonderung) auseinander. Sie zeigte sich davon überzeugt, dass Segregation heute ausschließlich negativ konnotiert sei. "Das Heranwachsen in einer festen Struktur und festem Rollenverhalten bei sehr spezifischer Förderung kann aber unter bestimmten Bedingungen zu sehr guten Lernerfolgen und positiven Lebensgefühlen beitragen. Das gilt auch für Sonderschulen, für Einzelunterricht und betreute Lebenszusammenhänge", gab sie zu bedenken. Auch eine Werkstatt könne ein Zufluchtsraum sein, ein geschützter Rahmen, in dem das eigene Lebenstempo gelebt werden kann. Aber man müsse ihn auch verlassen können. Doch der Mensch, der nur einen Lebenszusammenhang kenne, habe keine echte Wahl. "Erst, wenn wir die verschiedenen Lebensbedingungen erspürt haben, auch den Druck unserer ökonomisch bestimmten Erwerbsarbeitswelt mit verdichteter Arbeitstaktung und Mobbing, gefährdeten Arbeitsplätzen und prekären -verhältnissen, ist eine freie Entscheidung möglich", führte sie weiter aus. Dasselbe Argument gelte allerdings auch für die Integration. Wenn sie zur Vorschrift verkomme und nicht mehr nach der Angemessenheit des Einsatzes gefragt werde. Integration könne Forderung und Förderung des Einzelnen bedeuten. Sie könne aber nicht erzwungen werden. Dabei sei sie zum Teil zu sehen als Folge des zunehmenden Kostendrucks, den die Träger beschrieben. Dr. Schwiers vertrat die These, das Streben nach Kostenreduktion könne sich auch positiv auswirken auf einen Ausbau einbeziehender Ansätze: "Wir müssen nur die betriebswirtschaftliche Sicht zugunsten einer volkswirtschaftlichen verlassen." Dann zahle sich Integration ganz schnell aus. Manche Unternehmer seien bereit, neue Lebens- und Arbeitsmodelle zu probieren, um am Markt bestehen zu können. Das könne der konkrete Hintergrund für Integrationsprojekte sein. Vorteile der Integration am ersten Arbeitsmarkt bedeute aber auch mehr Verantwortung und Mitwirkungspflicht des einzelnen, der sich selbst in höherem Maße persönlich stark einbringen sollte, um erfolgreich zu sein. Es gebe viele unterschiedliche Formen des Arbeitens und Formen der Integration. Welche die angemessene ist, wisse laut Dr. Schwiers nur der Arbeitsuchende selbst. Er bestimme maßgeblich, wie er welches Ziel erreichen möchte. "Bei aller Unterstützung bleibt Motor und Zentrum der Arbeitsuche der Wunsch des Betroffenen einerseits und die Rahmenbedingung unserer Gesellschaft, besonders des Arbeitsmarktes, andererseits", schloß Dr. Schwiers.
Thomas Kohlstedt, Leiter der Johann-August-Zeune-Schule für Blinde in Steglitz, zeigte in seinem Referat Möglichkeiten und Grenzen der schulischen Integration auf. Mit der - etwas provokanten - These "Die Integration ist gescheitert, es lebe die Inklusion!" verwies Kohlstedt auf den aktuellen Stand in der internationalen Pädagogik. "Integration" werde im angelsächsischen Sprachraum mit "Inclusion" übersetzt, sei aber mit anderen Inhalten belegt. In der deutschen Pädagogik bezeichne Integration das Einbinden behinderter Schüler in den Regelunterricht nichtbehinderter. Diese werde hierzulande nicht zuletzt aus finanziellen Gesichtspunkten zunehmend befürwortet: Sonderschulen verursachten schließlich immense Kosten. Der Inklusionsgedanke strebe hingegen die Einbeziehung aller Menschen an, die nicht nur aufgrund einer Behinderung oder ethnischen Zugehörigkeit, sondern z. B. durch Arbeitslosigkeit oder schlechte Gesundheitsversorgung ausgeschlossen bzw. benachteiligt seien: Die Inklusion sei nicht bestrebt, Gruppen von Behinderten in nicht behinderte Gruppen einzubeziehen. Vielmehr gehe man davon aus, dass die Menschen in ihrer unterschiedlichen Vielfalt - gemeinsam als eine Gruppe mit vielen Mehr- und Minderheiten - miteinander lebten, wozu eben auch eine Gruppe von behinderten Menschen gehöre. Nicht nur in Deutschland sei eine steigende Zahl an Schülern mit Förderbedarf zu beobachten, und zwar besonders in Bundesländern, in denen die wohnortnahe Einzelintegration unterstützt wird. Beim Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule gebe es große Schwierigkeiten. Je stärker die Behinderung, desto schlechter stünden die Chancen für integrative Förderung. Vielen bliebe nur die Sonderschule als "Restschule". Dies stelle keine gelungene Integration dar. Seitens der Politik vernehme man oftmals Freude über hohe Zahlen an behinderten Schülern im gemeinsamen Unterricht. Wie es diesen Kindern allerdings wirklich ginge, werde nur selten angesprochen. Oft fühlten sich die Kinder dort nicht nur als nicht integriert sondern sogar als isoliert. Manche Schule sehe die "Integrations-Kinder" lediglich als Zusatz, die gesondert - also wieder additiv - unterrichtet werden müssten. Das Inklusionskonzept setze den Schwerpunkt anders. Hier brauche das Kind keine gewisse Qualifikation, um am Unterricht teilnehmen zu können: "Es muss nicht kämpfen, sondern ist Mitglied der Klassengemeinschaft." Aufgabe der Schule sei es hier, dafür zu sorgen, dass jedes Kind sich willkommen fühlt. Außerdem müsse die Schule bei den Eltern für Toleranz werben und dies ziehe eine Änderung der Einstellung gegenüber Behinderten nach sich. Das Inklusionskonzept gehe also davon aus, dass die Veränderungen von innen, aus der Schule selbst kommen. Weiter kritisierte Kohlstedt am Konzept der Integration, dass dieses zwei Gruppen schaffe. Durch die "Sonderbehandlung nach Plan" werde lediglich die Segregation gefördert, was die Kinder natürlich spürten und sich isoliert fühlten. Inklusion bedeute, dass eine Klasse als eine Gruppe unterschiedlicher Kinder betrachtet wird. Der Lehrer müsse die Klasse als Ganzes sehen und für alle Kinder zuständig sein. Auch die Vereinten Nationen hätten dieses Thema inzwischen auf ihre Fahnen geschrieben und unterstützten ein inklusives Schulsystem auch finanziell. Nicht zuletzt deswegen, weil teure Sonderschulformen in Ländern der Dritten Welt nicht umgesetzt werden könnten. Vor diesem Hintergrund würden z.B. in Südamerika inklusive Schulformen umgesetzt, mit dem wichtigen Aspekt, Zugang zu Erziehung und Bildung überhaupt zu ermöglichen. Nach diesen theoretischen Ausführungen ging Kohlstedt noch auf die gegenwärtige Praxis an den Berliner Schulen ein. Er betonte, dass es nicht möglich sei, alle Kinder an Regelschulen zu unterrichten, und dass Sonderschulen, Förder- und Kompetenzzentren unbedingt erforderlich seien. Doch auch diese müssten sich ändern und öffnen für den gemeinsamen Unterricht an der Sonderschule.
20. November 2006
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen lädt die Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V. in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe der Berliner Behindertenverbände und -initiativen zu einer Diskussion mit der kürzlich wieder benannten Sozialsenatorin, Dr. Heidi Knake-Werner, ins Berliner Rathaus ein. Sie wird ihre Vorstellungen über die Behindertenpolitik in Berlin in den nächsten Jahren - insbesondere im Europäischen Jahr der Chancengleichheit 2007 - darlegen.
Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Behinderung haben dann die Gelegenheit, brisante Fragen zur Zukunft der Behindertenpolitik in der Bundeshauptstadt an die Leiterin der zuständigen Senatsverwaltung selbst zu richten. Im Mittelpunkt werden voraussichtlich Themen wie der Sonderfahrdienst, das Landespflegegeld sowie die Situation behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt stehen.
Veranstaltungstermin ist Mittwoch, der 06. Dezember 2006 in der Zeit von 17.00 bis 19.00 Uhr im Berliner Rathaus, Ferdinand-Friedensburg-Saal (Raum 338).
Im Dachverband LV Selbsthilfe Berlin sind derzeit 50 Vereine der Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen Mitglied.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 030/ 27 59 25 25 und auf www.lv-selbsthilfe-berlin.de.
27. Juli 2006
Im Vorfeld der Wahlen zum Abgeordnetenhaus stellten sich die Parteien am 26. Juli im Berliner Rathaus den Fragen von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Brisantes Thema dieser Diskussion, die von der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin organisiert wurde, war die Zukunft der Behindertenpolitik in der Bundeshauptstadt.
Neben der Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Dr. Heidi Knake-Werner (Die Linke/PDS) waren auch - mit Ausnahme von Bündnis 90/Die Grünen - Politiker aller im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen im Podium anzutreffen.
Als Vorwand für die denkbar schlechten Chancen behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt musste - wie so oft in dieser Diskussion - die fatale Haushaltslage des Landes herhalten. Zahlreiche Anwesende beklagten die Zweckentfremdung von Mitteln aus der Ausgleichsabgabe. Diese würden in Berlin in großem Umfang zur Schaffung von Werkstätten für behinderte Menschen und sogar von Heimen eingesetzt, obwohl sie im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB IX) vorrangig zur Integration behinderter Arbeitsuchender in den ersten Arbeitsmarkt zu benutzen seien. Darüber hinaus wurde bemängelt, dass es in den Job-Centern keine besonders qualifizierten Beratungskräfte für Behinderte gebe und diese auch kaum Vermittlungsgutscheine erhielten, was die Chancen auf Vermittlung erheblich einschränke. Dabei könnte diese untragbare Situation schon allein durch den bloßen Einsatz schwerbehinderter Sachbearbeiter und Beratungskräfte in hohem Maße verbessert werden.
Hinsichtlich der Aufrechterhaltung des Sonderfahrdienstes für mobilitätsbehinderte Menschen verwies Dr. Knake-Werner auf den Schutz durch das Landesgleichberechtigungsgesetz. Dringend benötigt würden seitens der Betroffenen das Freischalten weiterer Telefonleitungen sowie die Einrichtung einer Notrufnummer. Gegen die Nichteinhaltung des Datenschutzes bei der Abrechnung von Fahrten scheint die Senatsverwaltung auch weiterhin keinen dringenden Handlungsbedarf zu sehen. So werden auf den Rechnungen wohl auch weiterhin Adressen mehrerer Nutzer erscheinen. Dr. Knake-Werner sagte ein Treffen mit dem Sonderfahrdienst-Betreiber WBT und den Nutzern noch vor der Wahl zu.
Weiterhin sprachen sich die Vertreter aller Parteien einstimmig für die Aufrechterhaltung des Landespflegegeldes für blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen als einkommens- und vermögensunabhängigen Nachteilsausgleich aus.
Im Zusammenhang mit der Föderalismusreform und der enormen Verschuldung des Landes Berlin seien laut der anwesenden Abgeordneten durchaus weitere drastische Kürzungen denkbar.
Die Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin (LV Selbsthilfe Berlin) - ehemals LAGH Berlin - sind nachzulesen unter www.lv-selbsthilfe-berlin.de/downloads.html. Im Dachverband LV Selbsthilfe Berlin sind derzeit 49 Vereine der Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen Mitglied.
05. Juli 2006
Im Vorfeld der Wahlen zum Abgeordnetenhaus stellen sich die Parteien am 26. Juli im Berliner Rathaus den Fragen von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Brisantes Thema dieser Diskussion, die von der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin organisiert wird, ist die Zukunft der Behindertenpolitik in der Bundeshauptstadt.
Die Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Frau Dr. Heidi Knake-Werner, hat ihre Teilnahme bereits zugesagt. Weiterhin werden natürlich die behinderten-/sozialpolitischen Sprecher der Parteien erwartet.
In enger Zusammenarbeit mit ihren 48 Mitgliedsorganisationen hat die Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin einen Katalog mit 18 behinderten- und gesundheitspolitisch relevanten Wahlprüfsteinen erarbeitet. Diese wurden den Landes-Parteivorsitzenden mit der Bitte um zeitnahe Beantwortung zugestellt. Die Wahlprüfsteine sowie die Antworten der Parteien - soweit bisher eingegangen - finden Sie im Internet unter www.lv-selbsthilfe-berlin.de.
Veranstaltungstermin ist Mittwoch, der 26. Juli 2006 in der Zeit von 16 bis 19 Uhr im Berliner Rathaus, Ferdinand-Friedensburg-Saal (Raum 338). Besucher benutzen bitte den rollstuhlgerechten Eingang Jüdenstraße.
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18. April 2006
Europaweit wird auch in diesem Jahr am 05. Mai für die Gleichstellung behinderter Menschen protestiert. Aus diesem Anlass laden die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung (BAG SELBSTHILFE) und die Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für behinderte Menschen Berlin e.V. (LAGH Berlin) zur Podiumsdiskussion "Chancen für ein umfassendes zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz" ein.
Behinderten Menschen wird nach wie vor ein gleichberechtigter Zugang zu vielen Waren und Dienstleistungen verwehrt. So kann es beispielsweise nicht akzeptiert werden, dass viele behinderte Menschen entweder gar keine Chance haben, eine Privatversicherung abzuschließen, oder ihnen wesentlich höhere Tarife zugemutet werden als Nichtbehinderten. Unannehmbar ist es auch, wenn Behinderte von der Anmietung von Ferienunterkünften ausgeschlossen werden oder sie in Gaststätten nicht bedient werden. Ein umfassendes zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz ist daher die Grundvoraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in vielen Bereichen unserer Gesellschaft.
Zur Podiumsdiskussion eingeladen sind unter anderem die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Karin Evers-Meyer, der Ministerialrat Dr. Wolfgang Rühl (Bundesministerium der Justiz) sowie die behindertenpolitischen Sprecher aller im Bundestag vertretenen Parteien.
Die Veranstaltung wird von der Aktion Mensch gefördert und in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe der Berliner Behindertenvereine und -initiativen durchgeführt. Sie findet statt im Kleisthaus, Mauerstr. 53, 10117 Berlin, Konferenzraum 1. Termin ist der 05. Mai 2006 in der Zeit von 14 bis 16:30 Uhr.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet (www.lagh-berlin.de) und bei der Geschäftsstelle der LAGH Berlin (0 30/ 27 59 25 25, E-Mail).
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24. März 2006
Die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für behinderte Menschen Berlin e. V. beschloss am 23.03.2006, ihren Namen in Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V. zu ändern.
Dieser Schritt vollzieht endgültig die Abkehr vom Gedanken, ausschließlich Fürsorge für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung zu leisten, und die Hinwendung zur Stärkung des Selbsthilfegedankens. Die Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V. vereint unter ihrem Dach 47 Organisationen von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung, die wiederum etwa 20.000 Mitglieder zählen. Sie besteht seit 1979 und versteht sich als Interessenvertretung des von ihr repräsentierten Personenkreises gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.
Gründungsmitglied und langjährige stellvertretende Vorsitzende Erika Lange (Freundeskreis Camphill e. V.) kandidierte nicht wieder für den Vorstand. Als Dank für ihr überaus aktives Wirken wurde sie zum ersten Ehrenmitglied der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V. ernannt.
Kontakt: Martina Nell, Tel. 030/27 59 25 25, E-Mail
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27. Januar 2006
Im Land Berlin haben mobilitätsbehinderte Menschen nach wie vor geringe Chancen, eine ihren behinderungs- bzw. altersbedingten Bedürfnissen gerecht werdende Wohnung zu finden. Diese barrierefreien Wohnungen sind nur in unzureichender Anzahl vorhanden und - gemessen an der zumeist äußerst schlechten finanziellen Situation schwerbehinderter und alter Menschen - oftmals viel zu teuer.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für behinderte Menschen Berlin e.V. (LAGH Berlin) nimmt sich in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe der Berliner Behindertenverbände und -initiativen dieses Themas in ihrer Veranstaltung "Barrierefreie Wohnungen" an. Diese findet statt am 15. Februar 2006 im Berliner Rathaus (Ferdinand-Friedensburg-Saal, Raum 338) von 17 bis 19:30 Uhr.
Als Referatsbeiträge sind geplant:
Im Anschluss an die Vorträge erfolgt eine Podiumsdiskussion, an der unter anderem auch Vertreter von Wohnungsbaugesellschaften sowie der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz teilnehmen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet (www.lagh-berlin.de) und bei der Geschäftsstelle der LAGH Berlin (0 30/ 27 59 25 25, E-Mail).
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