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Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V.

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Presse-Archiv


14.10.2004

Neues Internet-Angebot zur Blindenschrift

"Dein Name in Blindenschrift" startet am internationalen Aktionstag der Blinden / Notwendigkeit des Blindengeldes betont

Am 15. Oktober startet unter http://www.absv.de/ ein neues Angebot. Die Internetseite "Dein Name in Blindenschrift" soll bei Kindern und Erwachsenen Interesse für die Punktschrift der Blinden wecken. Das Ganze funktioniert denkbar einfach, nachdem man seinen Namen eingegeben hat, wird dieser auf Mausklick in eine Blindenschrift-Darstellung umgewandelt. Mit einem weiteren Mausklick kann man sich Info-Texte und Fotos zum Thema anschauen.

Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) möchte mit dieser Seite darauf hinweisen, dass die Blindenschrift auch 179 Jahre nach ihrer Erfindung immer noch unersetzlich ist. Das System der sechs tastbaren Punkte hat nicht nur seinerzeit die größte Revolution in der Entwicklung des Blindenwesens ausgelöst, sondern auch mühelos den Sprung ins Computerzeitalter geschafft. Wie genau das funktioniert, wird auf der Internet-Seite ebenfalls erläutert.

Der jährlich am 15. Oktober stattfindende "Tag des weißen Stockes" ist seit 40 Jahren der internationale Aktionstag, der von den über 50 deutschen Organisationen der blinden Menschen und ihrer Förderer genutzt wird, um auf die speziellen Belange dieser Behindertengruppe hinzuweisen. Er ist zugleich Abschlusstag der "Woche des Sehens", einer Gemeinschaftsaktion von 9 Partnerorganisationen. Dieses Jahr informieren der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und seine rund 270 Landes- und Ortsvereine unter dem Motto "Wie ist das, blind zu sein?" über den Alltag der 145.000 blinden Menschen in Deutschland.

Überschattet wird der diesjährige Tag des weißen Stockes durch die Pläne einiger Landesregierungen, das Blindengeld zu kürzen oder ganz abzuschaffen. Sollten diese Pläne umgesetzt werden, würde dies nicht zuletzt den Einsatz der Blindenschrift einschränken. Schließlich wird das Blindengeld unter anderem genutzt, um teure Punktschriftbücher und Blindenschrift-Zubehör für den Computer anzuschaffen.

Pressekontakt:

Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin
Volker Lenk, Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 - 895 88 123, E-Mail volker.lenk@absv.de


03.05.2004

Banken sind nicht barrierefrei

Berlin: Wir, die Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für behinderte Menschen sind der Dachverband der Berliner Behindertenverbände, dem zur Zeit 44 Organisationen mit etwa 20.000 Einzelmitgliedern angehören. Wir wenden uns gegen Diskriminierung behinderter Menschen durch die Banken in unserer Stadt.

Viele Banken schaffen ihre Kassen zugunsten von Automaten ab. Diese Automaten können aber von Menschen im Rollstuhl, kleinwüchsigen Menschen oder blinden und sehbehinderten Menschen nicht bedient werden. Es gibt bereits Bankautomaten, die für behinderte Menschen zugänglich sind. Warum werden sie in Berlin nicht eingesetzt?

Wir haben am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag der Menschen mit Behinderungen vor, auf dieses Dilemma hin zu weisen. Da wir unmöglich alle Banken aufsuchen können, besuchen wir drei ausgewählte Filialen, um auf unsere Belange aufmerksam zu machen.

Wir treffen uns am 5.5., um 10.30 Uhr vor der Deutschen Bank, Mehringdamm 48, 10961 Berlin und besuchen weitere Filialen:

Anschließend gibt es ein Gespräch zwischen Verantwortlichen der Banken und Vertretern der Betroffenen im Roten Rathaus. Dabei geht es um barrierefreie Zugänge und barrierefreie Abwicklung von Bankgeschäften. Wir fordern: Entweder Kassen oder behindertengerechte Bankautomaten!

Wir laden Sie zu unserer Aktion ein, wollen Sie auf die Diskriminierung behinderter Menschen hinweisen und bitten um Veröffentlichung unserer Forderungen.

gez. Dr. Manfred Schmidt
Vorsitzender der LAGH Berlin

Ansprechpartner: Dr. Manfred Schmidt
Vorsitzender der LAGH
Tel.: 030/27592525


16.04.2004

Aufruf

zur Bankenaktion am 05. Mai 2004
anlässlich des Europäischen Protesttages gegen die Diskriminierung
behinderter Menschen

Immer mehr Banken schließen ihre Kassen und verweisen auf die Geldautomaten. Diese sind aber - zumindest in Berlin - nicht behindertengerecht. Weder Menschen im Rollstuhl noch blinde oder sehbehinderte Menschen können aus diesen Automaten ihr Geld ziehen. Dabei gibt es Geldautomaten, die von behinderten Menschen bedient werden können, sie müssen nur beschafft werden.

Die Arbeitsgruppe der Berliner Behindertenverbände und - initiativen möchte den 05. Mai dazu nutzen, die Banken in Berlin auf dieses Dilemma aufmerksam zu machen und sie vor die Alternative stellen:

Entweder Kassen oder behindertengerechte Geldautomaten!

Unsere Aktion richtet sich an alle Banken. Natürlich können wir nicht überall sein; deshalb demonstrieren wir das Problem an drei ausgewählten Filialen:

Wir treffen uns am 05. Mai um 10:30 Uhr vor der Deutschen Bank, Mehringdamm 48.

Natürlich laden wir auch die Presse ein, um ihr zu zeigen, dass behinderte Menschen von den Banken diskriminiert werden.

Die Arbeitsgruppe der Berliner Behindertenverbände und -initiativen hofft auf rege Beteiligung, damit wir unserer Forderung Nachdruck verleihen können.

gez. Dr. Manfred Schmidt
Vorsitzender der LAGH Berlin


Berlin, 07. April 2004

Tag der offenen Tür

Sehr geehrte Damen und Herren,

die LAGH Berlin lädt am Dienstag, den 20. April 2004 in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr zu einem Tag der offenen Tür ein.

Wir möchten unsere neue Geschäftsstelle in der Neuen Bahnhofstr. 11 - 17 (Nähe S-Bhf. Ostkreuz) in 10245 Berlin, 5. Etage, vorstellen und Ihnen Rede und Antwort über die Tätigkeit der LAGH stehen.

'Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen', 'Eine Welt ohne Barrieren' u. a. Broschüren und Materialien liegen zur Mitnahme bereit.

Wir bitten um kurze Rückmeldung (Tel., Fax oder E-Mail), ob wir mit Ihnen rechnen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Manfred Schmidt
Vorsitzender


11.03.2004

LAGH gegen Kürzungen bei behinderten Menschen

Anlässlich des UNO-Welttages der Behinderten am 3. Dezember, wendet sich die Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für behinderte Menschen Berlin e.V., der Dachverband der Berliner Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen, entschieden gegen die vom Berliner Senat geplanten Kürzungen bei den Leistungen für behinderte Menschen.

Das Berliner Pflegegeldgesetz soll geändert werden. In diesem Gesetz sind Nachteilsausgleichszahlungen für behinderte Menschen geregelt.

Aus dem bisher in sechs Stufen ausgestalteten Gesetz soll ein zweistufiges Gesetz entstehen.

Das bedeutet insbesondere eine deutliche Verringerung der behinderungsbedingten Ausgleichszahlungen für sehbehinderte, blinde, gehörlose und mehrfachbehinderte Menschen.

Das Blindengeld soll um 20 % und das Sehbehindertengeld um 50 % gekürzt werden. Von dem Blindengeld bezahlen blinde Menschen z. B. Begleitpersonen zu Arztbesuchen, Einkaufswegen und zur Teilhabe an öffentlichen Veranstaltungen. Teure Hilfsmittel müssen gekauft werden und ein Punktschriftbuch kostet mindestens das zehnfache des gleichen gedruckten Buches.

Hörbehinderte Menschen benötigen Hilfe in der Kommunikation durch Gebärdensprachdolmetscher oder Schriftmittler bei Arzt- und Amtsbesuchen, sowie auf Veranstaltungen. Auch sie haben einen Bedarf an speziellen Hilfsmitteln, wie z.B. Anlagen die akustische Signale in optische Signale umwandeln.

Rollstuhlfahrer sind vor allem auf Mobilitätshilfen und Assistenz bei der Hauswirtschaft angewiesen. Weil die BVG noch nicht vollständig barrierefreie Verkehrsmittel zur Verfügung stellt, brauchen sie den Sonderfahrdienst Telebus. Wir beklagen, dass nicht alle gewünschten Fahrten realisiert werden können, weil hier schon Kürzungen im Etat vorgenommen wurden.

Die Kürzungen bei den Ausgleichszahlungen für behinderte Menschen nehmen wir nicht hin, weil es bedeutet, dass behinderte Menschen weniger am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, denn die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben ist Verfassungsgebot.


17.11.2003

Barrierefreiheit, was bedeutet das?

Berlin Wir, die Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für behinderte Menschen, sind der Dachverband der Berliner Behindertenverbände, dem zur Zeit 44 Vereine mit etwa 20000 Einzelmitgliedern angehören. Zum Welttag der behinderten Menschen, am 3. Dezember wollen wir darauf aufmerksam machen, dass wir uns mit Themen beschäftigen, die Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit gleichermaßen betreffen. Wir setzen uns ein für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir Barrierefreiheit in den verschiedensten Bereichen gesellschaftlichen Lebens.

Z. B. sollen Kinder mit Handicaps in der Regelschule gemeinsam mit gesunden Kindern unterrichtet werden und Spezialschulen erhalten bleiben. Räume in denen öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden, sollen barrierefrei gestaltet werden. Jeder muss die Möglichkeit bekommen am öffentlichen Personenverkehr teil zu nehmen. Wahlunterlagen müssen für jeden Menschen zugänglich sein. Alle Menschen müssen sich in gleicher Weise informieren können, z.B. durch barrierefreie Internetseiten.

Barrierefreiheit heißt für unterschiedlich behinderte Menschen verschiedenes. Brauchen Rollstuhlfahrer z.B. Stufenfreiheit und Türen die sich selbständig öffnen, ist für sehbehinderte Menschen guter Kontrast in der Umweltgestaltung als auch auf Schildern und Dokumenten bedeutsam. Für blinde Menschen sind Punktschriftkennzeichnungen oder Sprachausgaben an Geräten oder in Aufzügen erforderlich. Hörbehinderte Menschen benötigen gute öffentliche Ausschilderung und auch optische Kennzeichen im Schienenersatz- oder Pendelverkehr. Kleinwüchsige Menschen benötigen niedrigere Automaten, damit sie diese betätigen können, oder auch Tasten zum öffnen von Türen in geringerer Höhe.

Die LAGH Berlin berät in Fragen zur Barrierefreiheit für chronisch kranke und behinderte Menschen. Bei speziellen Fragen geben wir Adressen und Ansprechpartner unserer spezialisierten Mitgliedsvereine weiter. Unser Angebot richtet sich an behinderte Menschen, sowie an Personal in sozialen Berufen, Architekten, Ingeneure und alle Interessierten.


24.01.2003

Grenzen setzen in der Biomedizin

Berlin: Die LAGH, der Berliner Dachverband aus zur Zeit 42 Organisationen, in denen sich über 19.000 Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten im Geiste der Hilfe zur Selbsthilfe zusammengeschlossen haben, nimmt die Entscheidung des Nationalen Ethikrates über die Präimplantationsdiagnostik (PID) mit Erschrecken wahr. Am 23. Januar hat er an den Bundestag die Empfehlung ausgesprochen, PID in Deutschland zuzulassen. Wir warnen die politisch Verantwortlichen in unserem Lande vor diesem Schritt.

Der Vorbereitungsprozess für die Frau zur Gewinnung der Eizellen ist medizinisch sehr aufwendig und bringt für die Frauen starke körperliche und seelische Belastungen mit sich. Die Einpflanzung der Embryonen führt nur bei der Hälfte der Frauen zur gewünschten Schwangerschaft. Die Untersuchung der befruchteten Eizellen kann zur Zeit längst nicht alle Erkrankungen ausschließen. Die Wissenschaftler vermitteln aber ausgerechnet diese Hoffnung. Wir beklagen, dass der hohe Embryonenschutz in unserem Land von PID aufgeweicht wird.

Indirekt verstößt PID gegen die grundgesetzliche Regelung, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

Die Forscher vermitteln, mit Benennung der Chancen und Verschweigen der Risiken der PID das Bild, dass jede Behinderung eines Kindes ausgeschlossen werden kann.
Sollen sich Menschen mit einem Handicap in Zukunft fragen lassen, warum sie überhaupt leben?

Wir lehnen die PID grundsätzlich ab. Wir verlangen, dass die biomedizinische Forschung nicht nur Teilbereiche des Menschen in den Blick nimmt, sondern die ganze Person mit ihren mentalen Möglichkeiten und sozialen Beziehungen.

Dr. Manfred Schmidt
Vorsitzender