Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für die Website https://www.lv-selbsthilfe-berlin.de

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die LV Selbsthilfe Berlin e.V. als Websitebetreiberin ist bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.

Wir orientieren uns an der WCAG 2.1 und der BITV 2.0.

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
https://www.lv-selbsthilfe-berlin.de

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 15.10.2022 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 15.10.2022 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Tel. Geschäftsstelle 030 275 925 25 oder info@lv-selbsthilfe-berlin.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website entspricht den WCAG 2.1 Vorgaben,  ist aber nicht vollständig mit der geltenden BITV 2.0. vereinbar.

Im Einzelnen:

  • Keine Information zur LV Selbsthilfe allgemein in Leichter Sprache, 
    Informationen in Leichter Sprache in Textform und als Video sind vorhanden für das Projekt Antidiskriminierungsberatung (ADB) Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung 
  • Keine Information zur LV Selbsthilfe allgemein in Gebärdensprache 
    Informationen in Gebärdensprache als Video sind vorhanden für das Projekt Antidiskriminierungsberatung (ADB) Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung 
  • Eigene pdf-Dateien sind nicht durchgängig barrierefrei, wenn möglich wird die Datei sowohl als pdf als auch als Word-Datei zur Verfügung gestellt.  
  • Verlinkte oder von Anderen erstellte Dateien (wie z.B. Anträge) sind nicht immer barrierefrei. Auch hier bemühen wir uns, Word-Dateien zur Verfügung zu stellen.  
  • Videos zum Angebot der Antidiskriminierungsberatung (ADB) Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung: 
    • Das Video in Leichter Sprache hat keine Untertitel, 
      der Inhalt wird aber in Leichter Sprache in Textform erläutert
    • Das Video in Gebärdensprache hat Untertitel, die aber nicht separat aufzurufen sind. 

Förmliche Bestätigung über die Barrierefreiheit unserer Website

Wir haben die Barrierefreiheit unserer Website mit dem BIK BITV-Test Prüftool als Selbstprüfung getestet.   

Technische Voraussetzungen 

Diese Seite verwendet das Opensource Content Management System Plone. Es entspricht den "Web Content Accessibility Guidelines" (WCAG v2.0) level 'AA' für Menschen mit Behinderung, einschließlich Blindheit und Sehbehinderung, Taubheit und eingeschränktem Hörvermögen, Lernbeschränkungen, kognitive Einschränkungen, Bewegungseinschränkungen, Sprachbehinderung, Lichtempfindlichkeit, sowie Kombination von diesen.

Es ist auch verwendbar für Content-Autoren mit Einschränkungen entsprechend dem Level 'AA' Authoring Tool Accessibility Guidelines (ATAG 2.0).

Diese Seite wurde so entwickelt, dass unterschiedliche Arten des Zugriffs und der Nutzung berücksichtigt werden.

Standardkonformität

Diese Website verwendet unterstützende Technologien wie WAI-ARIA-Rollen nach den aktuellen Vorgaben. Die Standards und die Inhalte der Website sind jedoch im Laufe der Zeit Veränderungen unterworfen. Wenn die Website nicht mehr korrekt validiert, wenden Sie sich bitte die LV Selbsthilfe.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.10.2022 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 10.10.2022 überprüft.

Exkurs zu gendergerechter Sprache 

Auf dieser Webseite wird das Sternchen/der Asterix für gegenderte Formen verwendet.  

Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) 

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT)  hat die Barrierefreiheit gendergerechter Sprache in einer Studie 2019 untersucht. Neben einer technischen Prüfung auf Basis der internationalen Web-Richtlinien wurden Befragungen mittels leitfadengestützter Interviews durchgeführt.

Das BFIT kommt zu dem Ergebnis:

„Gendergerechte Sprache fördert Inklusion und Teilhabe durch sprachliche Wahrnehmung. [...] Das Gendern berührt als sprachlicher Ausdruck in digitalen Anwendungen, Fragen der Freiheit und der Demokratie von Menschen mit Behinderungen. BFIT-Bund schließt sich der Expert*innen Meinung an und empfiehlt unter der Maßgabe ihres Auftrages nach §8 BITV, das Gendern mit dem Asterisk.“

Auch die Selbstvertretung der LGBTI*Q- Community wurde befragt: 

Die Selbstvertretung der LGBTI*Q spricht sich für die Verwendung des Asterisks aus. Der Genderstern ist bereits im Wortbild der Selbstvertretung als bedeutungstragende Einheit enthalten. Andere Genderzeichen werden toleriert. (6.3.6.)

https://www.bfit-bund.de/DE/Publikation/empfehlung-gendergerechte-digital-barrierefreie-sprache-studie-koehler-wahl.html

Empfehlung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e. V.

"Falls jedoch mit Kurzformen gegendert werden soll, empfiehlt der DBSV, das Sternchen zu verwenden, weil es laut Veröffentlichungen des Deutschen Rechtschreibrates die am häufigsten verwendete Kurzform ist und so dem Wunsch nach einem Konsenszeichen am nächsten kommt. Zudem ist davon auszugehen, dass Doppelpunkt und Unterstrich für sehbehinderte Menschen schlechter erkennbar sind als das Sternchen."

https://www.dbsv.org/gendern.html

zuletzt geändert am 13.10.2022