Weitere Fördermöglichkeiten und Programme

Andere Fördermöglichkeiten und Programme für Selbsthilfeorganisationen

Andere Fördermöglichkeiten und Programme

Unter dem Thema "Finanzen, Förderung , Fundraising" wird eine aktuelle Sammlung von Fördergeber:innen und einzelne Vorstellungen als pdf-Dateien im Selbsthilfe WIKI präsentiert.

Auch zu Online-Fundraising können Sie dort Hinweise finden.

Selbsthilfe WIKI:
www.selbsthilfe-inklusiv.de/wiki

Es werden auch immer neue praxisnahe Themen angeboten im Rahmen unseres Fortbildungsprogramms.

Beratung zu Fördermöglichkeiten der LV Selbsthilfe

Haben Sie Fragen zur Selbsthilfeförderung der Krankenkassen und anderer Fördermöglichkeiten?

Die Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin berät Sie nach telefonischer Absprache.

 

Aktuelle Förderhinweise 

Der Berliner Partizipationsfonds

Erste Förderrunde des Partizipationsfonds

  • Im Zeitraum vom 02. Mai bis zum 09. Juni 2024 können erstmals Anträge auf Projektförderung gestellt werden.
  • Dies erfolgt über das online Antrags-Portal ProDaBa
  • Es ist eine weitere Förderrunde in diesem Jahr geplant

Zuständig ist die für Soziales zuständige Senatsverwaltung als Bewilligungsstelle beziehungsweise die von ihr beauftragte Stelle. 

Sie stellt den Antragstellenden und Zuwendungsempfangenden Informationen sowie Beratungsangebote in barrierefreier und niedrigschwelliger Form zur Verfügung.

Wer ist antragsberechtigt?

"Mit der Einrichtung eines Partizipationsfonds nach § 34 LGBG fördert die für Soziales zuständige Senatsverwaltung Projekte, die die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen und deren Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten zum Ziel haben.

Antragsberechtigt sind Organisationen, die gemäß ihrer Satzung die Belange von Menschen mit Behinderungen fördern und ihre Interessen auf der Berliner Landes- oder Bezirksebene vertreten. Insbesondere werden Selbstvertretungsorganisationen, die von Menschen mit Behinderungen geleitet und verwaltet werden, ermutigt, sich zu beteiligen."

Beratung und Kontakt

Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie

  • per E-Mail unter bpf@gsub.de
  • oder telefonisch über die Servicenummer Tel. 030 284 09 551 (montags bis freitags von 9 Uhr bis 15 Uhr).
  • Nach vorheriger Absprache ist auch eine persönliche Beratung oder Videokonferenz möglich - auch zu anderen Terminen.

Mehr dazu unter
https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/menschen-mit-behinderung/behindertenpolitik/landesgleichberechtigungsgesetz/partizipationsfonds/

 
Aktuelle Hinweise


Aus der Förderrichtlinie

Zweck der Förderung im Partizipationsfonds ist es, die aktive und umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten zu verbessern und die Partizipation von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen beziehungsweise diese zu erleichtern (siehe §§ 2 und 3 PartFondsV).


Um die Förderziele im Partizipationsfonds umzusetzen, sind insbesondere folgende
Maßnahmen und Aktivitäten zuwendungsfähig:

  • Durchführung von und Teilnahme an Fachveranstaltungen, Weiterbildungen und Qualifizierungsangeboten zur Stärkung der Fähigkeiten zur Selbstvertretung und zum Kompetenzaufbau
  • Auf- und Ausbau von Organisationsstrukturen, z. B. Aufbau hauptamtlicher Strukturen der Organisation, zur Stärkung der Möglichkeiten und Fähigkeiten der Organisationen einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten.
  • Maßnahmen zur Digitalisierung der Organisation, z.B. Anschaffung von notwendiger Hard- oder Software, fachspezifische Fortbildung und Beratung
  • Maßnahmen zur Nachwuchsförderung, z. B. Aufbau von Angeboten für junge Menschen, gezielte Vorbereitung von Nachwuchskräften auf die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben in der Organisation (über Fortbildungen, Coaching o. Ä.)
  • Erstellung barrierefreier Informationsmaterialien und Öffentlichkeitsarbeit
  • Erfahrungsaustausch, Koordination und Vernetzung der Selbstvertretungsorganisationen und Verbände untereinander behinderungsspezifische Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche (bspw. für die Teilnahme an Veranstaltungen oder Gremienarbeit) für ehrenamtlich oder hauptamtlich in der Organisation Tätige, insofern ein Anspruch nicht bereits auf anderer Grundlage besteht, durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich. Förderbar sind beispielsweise die Übertragung von Texten in leichte Sprache, der Einsatz von Gebärdensprach- oder Schriftdolmetschenden oder die Nutzung technischer Hilfsmittel, die notwendig sind, um Aufgaben für die Organisation wahrnehmen zu können
  • Leistungen für Assistenz für ehrenamtlich oder hauptamtlich Tätige im Rahmen ihrer Tätigkeit für die jeweilige Organisation insofern ein Anspruch nicht bereits auf anderer Grundlage besteht
  • sonstige Maßnahmen, die die Selbstbefähigung (Empowerment) der Organisationen bzw. ihrer Mitglieder fördern, ihre Interessen eigenständig und selbstbestimmt vertreten zu können"

 

Zur Förderung

Eigenanteil

Die Zuwendungsempfangenden müssen bei der Fehlbedarfsfinanzierung einen Eigenanteil zur Gesamtfinanzierung des Projekts beitragen. Als Eigenanteil können beispielsweise folgende andere Mittel verwendet werden: Eigenmittel (z. B. Spenden, ehrenamtliche Leistungen und Mitgliedsbeiträge des Vereins), Drittmittel (z. B. von Bund oder EU), Zuwendungen von privaten Stiftungen oder Mittelgebenden und projektbezogene Einnahmen.

Fördersumme und Projektlaufzeit

In der Regel können auf der Grundlage eines mit dem Projektantrag einzureichenden Finanzierungsplans bis zu 6.000 Euro pro Förderjahr pro Projekt beantragt werden. Im Ausnahmefall können bis zu 30.000 Euro pro Förderjahr pro Projekt beantragt werden.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Projekt drei von vier Förderzielen umfasst, näheres hierzu regelt der beschlussfassende Beirat in seiner Geschäftsordnung. Jede Organisation kann grundsätzlich in einem Förderjahr mehrfach Projektanträge stellen.

Projektanträge können in der Regel für ein Förderjahr oder für zwei Förderjahre gestellt werden. Die Projektlaufzeit kann gemäß § 5 PartFondsV in begründeten Fällen bis zu drei Jahre betragen.

Aus der
"Förderrichtlinie der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung über Gewährung von Zuwendungen aus dem Partizipationsfonds"
Barrierefreie pdf-Datei: https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/menschen-mit-behinderung/behindertenpolitik/landesgleichberechtigungsgesetz/partizipationsfonds/

 

Projekt-Beispiele aus dem Partizipationsfonds Bund (teilweise etwas älter)

 


 
„100xDigital“ 2024/2025 der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

Die neue Bewerbungsphase beginnt am 5. Juni!

"Mit der Fördermaßnahme „100xDigital“ unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt deutschlandweit 100 gemeinnützige Organisationen aus unterschiedlichen Engagementfeldern auf ihrem individuellen Weg der Digitalisierung.

Ziel des Programms ist es, die teilnehmenden Organisationen bei der Bewältigung der Herausforderungen, die sich durch den digitalen Wandel ergeben, zu unterstützen, und zwar durch

  • Qualifizierung, Beratung und Begleitung,
  • Vernetzung und Wissenstransfer,
  • Umsetzung eines eigenen Digitalprojekts mithilfe eines extra dafür vorgesehenen Förderbudgets,
  • Förderung von Innovationen und Stärkung bestehender Strukturen.

100xDigital zielt auf die Förderung gemeinnütziger Organisationen ab, die sich einer konkreten Herausforderung des digitalen Wandels stellen wollen und in der Lage sind, die dafür benötigten Ressourcen aufzuwenden.

Für eine Teilnahme am Programm können sich gemeinnützige Organisationen bewerben, in denen ehrenamtliches Engagement eine maßgebliche Rolle spielt und die über max. 20 hauptamtliche Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) verfügen.

Dabei wird eine ausgeglichene regionale Verteilung sowie eine ausgewogene Verteilung der Engagementbereiche angestrebt.

Die teilnehmenden Organisationen können im Rahmen einer Projektförderung eine Zuwendung in Höhe von bis zu 20.000 € beantragen. Die Bewilligung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung. 

Es muss ein finanzieller Eigenanteil durch die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger in Höhe von mindestens zehn Prozent erbracht werden. Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen Gesamtausgaben des beantragten Projekts."

Aus: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/wp-content/uploads/2024/05/Bekanntmachung-100xDigital-2025.pdf

Beispielprojekte und weitere Informationen 
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/100xdigital/

zuletzt geändert am 27.05.2024