Umsetzung der Selbsthilfeförderung

Erläuterungen zur Umsetzung der Selbsthilfeförderung im Land Berlin

Umsetzung der Selbsthilfeförderung im Land Berlin nach § 20h SGB V

Vertretungen der Selbsthilfe

Die LV Selbsthilfe Berlin e.V. ist eine von vier Vertretungen der Selbsthilfe im Sinne von § 2 der Geschäftsordnung der Krankenkassen/-verbände und der Vertretungen der Selbsthilfe im Land Berlin zur Umsetzung der Selbsthilfeförderung im Land Berlin nach § 20h SGB V.

Als solche nimmt sie die Interessen der Selbsthilfe auf der Landesebene Berlin insbesondere im Vergabeverfahren wahr.

Zur Unterstützung der sachkundigen Vergabe der Fördermittel sind o.g. Vertretungen im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung auf den jeweiligen Förderebenen beratend hinzuzuziehen.

Die zur Beteiligung berechtigten Vertretungen der Selbsthilfe sind nicht stimmberechtigt.
Sie wirken während der Sitzung beratend an der Entscheidungsfindung mit.

Weitere Informationen

Geschäftsordnung der Krankenkassen/-verbände und der Vertretungen der Selbsthilfe im Land Berlin zur Umsetzung der Selbsthilfeförderung im Land Berlin nach § 20h SGB V: 

zuletzt geändert am 16.06.2022