Fördermöglichkeiten für Selbsthilfe-Organisationen und Gruppen

Selbsthilfeförderung der Krankenkassen

Grundsätzliches 

Der GKV-Spitzenverband hat am 20. August 2018 die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V vom 10. März 2000 neu beschlossen.

Sie sind in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe entstanden.
Mit der Neufassung soll die Selbsthilfeförderung in Deutschland transparenter werden, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfegruppen- und -einrichtungen und den Krankenkassen weiter zu stärken.

Ein wichtiges Anliegen der Förderung ist es, Selbsthilfestrukturen und -aktivitäten zu unterstützen, die für Betroffene leicht zugänglich sind und die sich durch eine neutrale und unabhängige Ausrichtung auszeichnen.
Der Qualität und der Transparenz der durch das Selbsthilfeprinzip geprägten Angebote kommt eine hohe Bedeutung zu. Denn Fördermittel sollen effektiv zum Nutzen chronisch kranker sowie behinderter Menschen und ihrer Angehörigen eingesetzt werden und gesundheitlich relevante Wirkungen entfalten.

Die Selbsthilfeförderung der GKV unterstützt damit auch den Grundgedanken der Inklusion als Leitbegriff der UN-Behindertenrechtskonvention.

Anträge auf Förderung

Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen auf regionaler Ebene sowie auf Landesebene können Anträge auf Förderung durch die Krankenkassen stellen.
  

Weitere Informationen 

  • Detaillierte Informationen zur Selbsthilfeförderung der Krankenkassen finden Sie im barrierefreien Leitfaden, Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V  
    Leitfaden zur Selbsthilfeförderung - gültig ab 01.01.2021 
  • Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung wurde hinsichtlich der Neuerungen durch das Digitale-Versorgungsgesetz (DVG) überarbeitet. Aufgenommen wurde, dass auch digitale Formen der Selbsthilfe förderfähig sind. 
  • Neuer Leitfaden zur Selbsthilfeförderung - gültig ab 01.01.2023

    Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung wurde überarbeitet mit Änderungen zu den im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung im Abschnitt A.8.2 genannten förderfähigen Ausgaben. Die Neufassung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

    Download des Leitfadens bei SEKIS

  • Weitere Informationen zur Förderung von Selbsthilfegruppen gemäß § 20 h SGB V durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entnehmen Sie bitte dieser
    • Präsentation der AOK Nordost von 2019: 
      Selbsthilfeförderung gesamt, 04.12.2019 (pdf-Datei, 7,2 MB), bzw.
    • dieser Präsentation von 2022 von Detlef Fronhöfer, ehem. AOK Nordost, ehrenamtlich tätig für die LV Selbsthilfe 
      Vortrag als pdf-Datei (Diese Datei ist sehr ausführlich und hat ein deshalb ein Inhaltsverzeichnis, das Sie auch im Browser anschalten können. Im pdf-Reader geöffnet, werden Lesezeichen angezeigt.) 

Pauschal- und Projektförderung 

Die Förderung der Selbsthilfe durch die Krankenkassen
unterteilt sich in zwei Förderarten:

Tipps zur Antragstellung

  • Das Abgabedatum zur Pauschalförderung der Krankenkassen ist spätestens der 31. Januar des Förderjahres für welches der Antrag gestellt wird. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Ihr Antrag auf Pauschalförderung bereits zum Ende des vorhergehenden Jahres bei der Krankenkasse eingegangen ist.
    Beispiel: Sie beantragen Pauschalförderung bei der AOK für das Förderjahr 2020. Geben Sie Ihren Antrag spätestens zum 31.01.2021 ab, optimal wäre bis 31.12.2020.
  • Das Abgabedatum des Antrages auf Krankenkassenindividuelle Projektförderung ist bei jeder Krankenkasse unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Krankenkasse nach der Abgabefrist für das aktuelle Förderjahr.
  • Haben Sie Ihren Antrag und Anlagen vollständig ausgefüllt und notwendige Anlagen beigefügt, erstellen Sie sich eine Kopie für Ihre eigene Ablage. Sie können so Ihre Antragstellung auch im Nachhinein gut nachvollziehen und auch in Folgejahren auf Ihre Angaben zurückgreifen.
  • Weitere Informationen zu den Selbsthilfeförderungen finden Sie sowohl auf der Internetseite des GKV Spitzenverbandes als auch bei SEKIS

Definitionen

  • Selbsthilfegruppen
    Unter gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen werden freiwillige Zusammenschlüsse von betroffenen Menschen verstanden, deren Aktivitäten sich auf eine gemeinsame Bewältigung eines bestimmten Krankheitsbildes, einer Krankheitsfolge und/oder auch psychischer Probleme richten, von denen sie entweder selbst oder als Angehörige betroffen sind. Sie werden nicht von professionellen Mitarbeitern (z. B. Ärzten, anderen Gesundheits- oder Sozialberufen) geleitet. Dies schließt eine gelegentliche Hinzuziehung von Experten zu bestimmten Fragestellungen nicht aus.
  • Selbsthilfeorganisationen
    Unter Selbsthilfeorganisationen werden gesundheitsbezogene Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen auf Landes- oder Bundesebene verstanden, die auf ein bestimmtes Krankheitsbild oder eine gemeinsame Krankheitsfolge ausgerichtet sind und die im Vergleich zu Selbsthilfegruppen meist größere Mitgliederzahlen aufweisen.
  • Selbsthilfekontaktstellen
    Unter Selbsthilfekontaktstellen werden überwiegend örtlich oder regional arbeitende professionelle Beratungseinrichtungen mit hauptamtlichen Mitarbeitern zur Unterstützung der Selbsthilfegruppen verstanden.

Andere Fördermöglichkeiten und Programme

Beratung zu Fördermöglichkeiten 

Haben Sie Fragen zur Selbsthilfeförderung der Krankenkassen und anderer Fördermöglichkeiten?

Weitere InformationenDie Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin berät Sie zu
diesen Sprechzeiten oder nach telefonischer Absprache.

zuletzt geändert am 28.06.2023